Entgelt der vollstationären Pflege

Pflege-gradKosten für PflegeUmlage
Generalistik
Verpflegung/ UnterkunftInvestitions-kostenGesamt-kosten
1 62,84 € 6,51 € 39,56 € 21,96 € 130,87 €
2 80,56 € 6,51 € 39,56 € 21,96 € 148,59 €
3 96,73 € 6,51 € 39,56 € 21,96 € 164,76 €
4 113,60 € 6,51 € 39,56 € 21,96 € 181,63 €
5 121,16 € 6,51 € 39,56 € 21,96 € 189,19 €

Entgelt für Kurzzeitpflege

Pflege-gradKosten für PflegeUmlage 
Generalistik
Verpflegung/
Unterkunft
Investitions-kostenGesamt-
kosten
1 - 5 145,94 € 6,51 € 45,30 € 21,96 € 219,71 €

Oben angegebene Entgelte sind gültig ab dem 01.01.2024.

Ab dem 01.01.2017 gilt die Berechnung der Entgelte nach Pflegegraden. Für die entsprechenden Pflegegrade werden von der Pflegekasse gewährleistet.

Pflegegrad 1:    125,00 €
Pflegegrad 2:    770,00 €
Pflegegrad 3: 1.262,00 €
Pflegegrad 4: 1.775,00 €
Pflegegrad 5: 2.005,00 €

Das Pflegewohngeld dient zur Deckung der Investitionskosten. Das sind Kosten, die dem Träger von Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit der Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden entstehen. Die Investitionskosten sind in jeder Einrichtung unterschiedlich hoch. Zur Deckung dieser Kosten kann jedoch Pflegewohngeld bis zur Höhe der tatsächlichen Investitionskosten des jeweiligen Heimes beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter den folgendem Link:

https://pflege-kreis-borken.de/de/finanzierung-der-pflege/

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