Kurzzeitpflege

St. Antonius-Stift Gronau
Tel.: 02562 915-1900

Seniorenwohnpark Alstätte
Tel.: 02567 938-0

St. Agatha-Domizil
Tel.: 02565 9308-0

Dorotheenhof
Tel.: 02565 40409-0

Finanzierung

Wie wird Kurzzeitpflege finanziert?

Die Pflegekasse übernimmt für Versicherte, die als pflegebedürftig ab Pflegegrad 2 anerkannt sind die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Gesamtbetrag von 1.612 € im Kalenderjahr.

Mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes können die Leistungen aus Kurzzeit- und Ersatzpflege kombiniert werden, sodass maximal 8 Wochen lang zusätzliche Leistungen in Höhe von bis zu 3.224 € beantragt werden können, um Pflegenotstände zu überwinden.

Ein Heimkostenanteil ist grundsätzlich von den Gästen selbst zu entrichten. Die genauen Kosten der Kurzzeitpflegeleistungen finden Sie auf den Internetseiten der einzelnen Einrichtungen.

Die Ansprechpartner in unseren Seniorenzentren beraten Sie gerne persönlich und individuell zum Thema Kurzzeitpflege!

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