Was kostet die Tagespflege und wer bezahlt sie?
Jeder Pflegebedürftige, dem ein Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) bewilligt wurde, hat Anspruch auf die finanzielle Förderung von Tagespflege durch die Pflegekasse. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Tagespflege bis zu den jeweilig gewährten Deckelungsbeträgen.
Übersicht der Deckelungsbeträge für die Tagespflege nach Pflegegrad:
Pflegegrad | Monatlicher Betrag |
---|---|
2 | 689 € |
3 | 1.298 € |
4 | 1.612 € |
5 | 1.995 € |
Nimmt ein Pflegebedürftiger diese monatlich bereitgestellten Gelder nicht in Anspruch, so verfallen sie zum Monatsende. Diese zweckgebundenen Beträge können somit nicht aufgespart oder für andere Leistungen verwendet werden. Dieser Anspruch besteht zusätzlich neben Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen.
Die Kosten der Tagespflege setzen sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen:
Dieser Betrag ist von den Pflegebedürftigen selber zu bezahlen. Allerdings kann eine Erstattung aus den monatlich zur Verfügung gestellten Entlastungsleistungen in Höhe von 125,00 € gewährt werden.
Tagespflege Franziskus-Haus | Tagespflege St. Agatha-Domizil |
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21,97 € | 23,74 € |
Diese Kosten werden bis zu den bewilligten Deckelungsbeträgen von der Pflegekasse übernommen
(gültig ab 01.04.2023):
Tagespflege Franziskus-Haus | Tagespflege St. Agatha-Domizil | ||
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Pflegegrad 1 | 68,37 € | Pflegegrad 1 | 70,00 € |
Pflegegrad 2 | 71,75 € | Pflegegrad 2 | 73,68 € |
Pflegegrad 3 | 75,13 € | Pflegegrad 3 | 77,36 € |
Pflegegrad 4 | 78,51 € | Pflegegrad 4 | 81,05 € |
Pflegegrad 5 | 81,89 € | Pflegegrad 5 | 84,73 € |
Die Fahrten erfolgen, sofern das gewünscht ist, durch ein Taxiunternehmen. Die Fahrten können wahlweise als Normal- oder Rollstuhlfahrt durchgeführt werden. Die Fahrtkosten werden von der Pflegekasse übernommen.
Die anfallenden Investitionskosten (u.a. für die Instandhaltung der Gebäude) werden bei Vorliegen eines Pflegegrades vom Kreis Borken übernommen.
Tagepflege Franziskus-Haus | Tagespflege St. Agatha-Domizil |
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9,27 € | 8,97 € |
Tagespflege kann darüber hinaus auch mit den Leistungen der Verhinderungspflege (jährlich 1.612 €) bezahlt werden. Liegt kein Pflegegrad vor, ist die Tagespflege eine selbst zu zahlende Leistung.